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Die Reaktion Preußens auf die pommersche Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts
von Benjamin Fredrich

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17.03.2010 / 20:20 Uhr

Diese Arbeit beschreibt die Ausprägung der Erweckungsbewegung in Pommern und die Reaktion des Preußischen Staates darauf. Die unterschiedlichen Erweckungskreise werden stichpunktartig dargestellt und analysiert. Eine gesamte Sicht der Fälle soll die Frage beantworten, in welchem Maß und mit welchen Methoden der Preußische Staat im 19. Jahrhundert in das Leben der religiösen Freidenker eingriff. Das Ergebnis fällt sehr differenziert aus. Während einige Kreise die staatliche Aufsicht kaum bemerkten, wurden andere Pietisten des 19. Jahrhunderts dauerhaft überwacht und bestraft.

Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung
2.    Theoretische Wurzeln der Erweckungsbewegung
3.    Kirchliche Ausgangslage im Anfang des 19. Jahrhunderts
4.    Erweckende Kreise in Hinterpommern
            4.1    Der Trieglaffer Kreis unter Thadden
            4.2.   Stolper Kreis unter Familie von Below
            4.3.   Kammin unter Dummert und Bagans
            4.4.   Pyritz und Zarben unter Görke
            4.5.   Wusterwitz unter Knak
5.    Erweckende Kreise in Vorpommern
            5.1.   Zudar und Garz unter Magnus Böttger
            5.2.   Rügen und Stralsund unter Krassow und Kleist
6.   Deutung der preußischen Reaktion
7.   Abkürzungsverzeichnis
8.   Literaturverzeichnis und Quellen9.  

 

 1.  Einleitung           
Im deutschsprachigen Raum entstand nach Beendigung der Befreiungskriege ein kirchliches Spannungsverhältnis zwischen den, auf Beharrung von Tradition beruhenden, Konservativen einerseits und dem rationalistischen Aufklärungschristentum andererseits. Bei der erstgenannten Glaubensausrichtung handelte es sich um eine Bewegung, die sich der Rückkehr zum alten Glauben und christlichen Riten widmete, wie sie in England und Amerika schon 80 bis 100 Jahre früher erschien. Oft waren es hervorragende Redner, beeindruckende Persönlichkeiten und enthusiastische Prediger, die anhand regelmäßig stattfindender Glaubensbekenntnisse Einfluss auf die Menschen der Gesellschaft, unabhängig ihrer sozialen Schicht, gewannen. Diese Erweckungsbewegung war nicht nur territorial höchst unterschiedlich stark ausgeprägt, auch die Reaktionen der Politiker, Beamten, Pfarrer und Mächtigen differierte in beträchtlichem Maß. Die staatliche Kirche vernahm während dieser Zeit örtlichen Mitgliederverlust, der zu einem erheblichen Teil auf die Erweckungskreise zurück zu führen ist. Erste erweckende Predigten wurden im Rahmen des von 1794 statuierten preußischen Gesetzes der Hausandacht (Allgemeines Landrecht)[1] gehalten und wuchsen zu regelmäßigen Kreisen bis hin zu großen Bewegungen des Glaubens. Die Hausandacht erlaubte es jedem Oberhaupt eines Hauses sittliche und auch religiöse Reden zu halten. Dass unter dem Mantel dieses Gesetzes über 300 Personen versammelt wurden, lässt die Notwendigkeit einer Kirchenreform erahnen. Eine abgeschwächte Art Diskursethik im Habermarschen Sinn[2] entstand im Gegensatz zu einer Abflachung des Glaubens und der ungleichen Rede auf Katheder und Kanzel innerhalb der staatlichen Kirchenethik. Die Abwendung von der Amtskirche minderte die Kontrolle und Macht Preußens, sodass die Reaktion der Politik äußerst interessant erscheint. Eigenständig agierende Kreise waren von staatlicher Seite in friedlicher Weise weder steuerbar noch genügend beobachtbar, sodass die Politik immer dann günstig handelte, wenn sie die Prediger der Erweckungsbewegung in amtskirchliche Bahnen leitete. Im entgegengesetzten Fall waren die kleinen Glaubenskreise in der Lage bis ins 20. Jahrhundert zu bestehen.[3]                
 
Für derzeitige Historiker stellt die Behandlung metaphysischer Themen eine besondere Schwierigkeit dar, weil dessen Gedankengänge vornehmlich aus einer positivistischen Basis heraus resultieren. Die Unterschiedlichkeit dieses Grundgerüstes des Denkens, kann zu Missverständnissen führen oder aber das Thema unzugänglich machen. Eine Herangehensweise nach phänomenalistischer Perspektive im Verständnis von Friedrich Nietzsche[4] kann helfen, das verstörte Verhältnis von Untersucher und Untersuchungsgegenstand richtig einordnen zu können, ohne dabei vor den - dieser Theorie implizierten nicht abzuwendenden - Missverständnissen zu kapitulieren.          
          
Wie stark, mit welchen Methoden und Mitteln der Staat Preußen auf die unterschiedlichsten Erscheinungen der Erweckungsbewegung in Pommern eingriff, soll in dieser Form des Phänomenalismus untersucht werden. Die darauf abzielende Fragestellung lautet: In welchem Maß reagierte der preußische Staat auf die Erweckungskreise in Pommern? Die ausgewählten Fallbeispiele haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr sollen sie als Indikator für die unterschiedlichen Reaktionen der Gesellschaft auf die Erweckungsbewegung dienen. Die theoretischen Vorbedingungen werden zunächst im Sinn von Johann Arndt nachgezeichnet (2). Im Anschluss an die politische Ausgangslage in Pommern, (3) folgt eine Darstellung der Erweckungsbewegungen in Hinterpommern (4) und Vorpommern (5), welche erhebliche Unterschiede aufweisen. In Bezug auf Stärke und Art der Erweckungskreise wird die politische und gesellschaftliche Reaktion gedeutet und einschgeschätzt (6).

2.  Theoretische Wurzeln der Erweckungsbewegung   
Der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts, wie auch dem Pietismus des 16., 17. und 18. Jahrhunderts, geht ein theoretisches Gebilde vom Verhältnis des einzelnen Menschen innwohnenden Geistes zum Gott der Dreieinigkeit vor. Entscheidend für die Entwicklung der Bewegung, ist die mit dem Luthertum brechende Theorie von Johan Arndt, auch wenn ihm  kein direkter Zusammenhang zur Erweckungsbewegung angehängt werden kann. Wegen seines Hauptwerkes „Bücher vom Wahren Christentum“ wird er ähnlich wie die Erwecker des 19. Jahrhunderts als Schwärmer, Mystiker und Spiritualist angeklagt. Arndts Hauptaussage ist die Erkennung der Gleichheit von Seele und dem dreieinigen Gott. Er verleiht der Vorstellung von Gott einen substantiellen Charakter, der sich nicht nur auf Jesus bezieht. Die Ursprünglichkeit des Gottes liegt dieser Lesart nach in menschlicher Kontingenz, gleichwohl die Identität von Gott und Arndt ausdrücklich verneint wird. Es handelt sich vielmehr um ein Ebenbild, wonach Gott die Menschen ganz besitzen sollte. Um dieser Ebenbilddarstellung nahe zu kommen, fordert er die Notwendigkeit von Reue, Schmerz und Buße, nicht aus einer Idealisierung des Sohnes heraus, sondern aus einer ethischen Konsequenz der Lebensgeschichte ihres Messias´. Die weltliche Auffassung ist allgemein positiv aufgebaut. Arndt betont die Freude über das ewige Leben und beschreibt, wie Gott den höchsten Schatz in die Herzen der Menschen legte, was die Unterjochung aller anderen Lebewesen impliziert.[5] Das Druckverbot seiner Schriften vom Jahr 1607 lässt die Bedenken der Kirche erkennen, das 300 Jahre später auch den Pietisten entgegenstand. Als die Schrift letztlich doch in Jena gedruckt wurde, erwuchs enorme Gegenwehr aus vielen Gebieten des Heiligen Römischen Reiches. Trotz dessen, wurde seine Arbeit in Jena und Celle anerkannt. Arndts Schaffen wird zudem positiv durch seine Empfehlung von Gebets- Rechen- und Schreibunterricht, in eigens errichteten Schulen, dargestellt.      
   
In einer Gesamtsicht kann sein Werk als ein freies Luthertum, mit frommer ökumenischer Ausrichtung verstanden werden. Nachwirkende Kräfte entluden seine Gedankengänge bei verschiedenen christlichen Denkern und Predigern. Spener, der das Werk Arndts neu aufstellen sollte, schlug 1675 einen deutlich pietistischen Weg ein. Die ersten Wirkungen zeigten sich in den Schriften von Johann Valentin, Gebhard Wagner, Paul Egard und Heinrich Varenius, der Arndt gegen die umfassende Kritik von Lukas Osiander verteidigte. In Schweden und der Schweiz galten Arndts Schriften als Grundbestand der Andachtsbücher.[6] Dass diese Auffassung des substanziellen Charakter Gottes zu den Grundanschauungen der Erweckungsbewegung im 19. Jahrhundert wurde, beweist die Darstellung Wangemanns, nach der „in den Versammlungen alles Gewicht in die unmittelbare Eingebung des Geistes gelegt wurde“.[7] Die Bibel, Amtskirchen und Regeln werden für diese Theorien nicht mehr benötigt. Auch die Drei Reiche Lehre - aufgestellt von Joachim von Fiore, innerhalb der sich die Gläubigen nach den Epochen des Vaters und Sohnes, ab dem 12. Jahrhundert im Zeitalter des Geistes befanden - ähnelt dem religiösen Geschichtsverständnis von Arndt.[8]

3.  Kirchliche Ausgangslage im Anfang des 19. Jahrhunderts 
Im Anschluss an die Koalitionskriege erhielt Preußen, nach lang andauernden Verhandlungen auf dem Wiener Kongress, die Gebiete Neuvorpommern und Rügen, sodass Gesamtpommern nach mehr als 150 Jahren wieder vereint wurde. Der politischen Einheit sollte auch kulturelle folgen.[9] Schweden hatte eine für die preußische Religionslandschaft günstig zu integrierende Gesellschaft hinterlassen, denn die neuen Territorien waren ähnlich wie Preußen, weitestgehend protestantisch ausgeprägt. Bei der Erstellung einer kirchlichen Neuordnung handelte Preußen durchaus differenzempfindlich. Die lange Zeit der schwedischen Herrschaft hatte einen Sonderstatus geschaffen, dem der norddeutsche Staat unter Einhaltung alter kirchlicher Rechte mit vorsichtigen und schonungsvollen Agieren begegnete.[10] Die Nachkriegszeit ist durch einen enormen Aufschwung im Buchdruck, einhergehend mit einer erhöhten Alphabetisierungsrate, gekennzeichnet. Neben zur Selbstverständlichkeit gewordenen Tageszeitungen und Zeitschriften wurden vermehrt Bibeln und christliche Literatur gedruckt.[11] Unter diesen Vorbedingungen entstanden in Pommern einige Bibelgesellschaften, von denen aus neue Akquise, aber auch Einheit zwischen den zerstrittenen Lagern des Protestantismus geschaffen werden sollte. Die erste Bibelgesellschaft entstand in Stettin unter dem Namen „Freunde der reinen Lehre“, ihr folgten unter anderen welche in Köslin, Gartz, Kammin und Usedom. Erst 1850 endete diese Entwicklung der Neugründungen.[12]        
           
Nach 19 Jahren erhielt Preußen den Sonderstatus seiner neu gewonnen Territorien. Der letzte für Neuvorpommern-Rügen zuständige Generalsuperintendent, Johann Christophorus Ziemsen, starb 1834. Seine Stelle wurde anschließend nicht mehr besetzt, der Landesteil wurde 1828 dem Stettiner Generalsuperintendenten unterstellt. In mehreren Ortschaften erhielt Pommern weitere kleine Synodenumverteilungen sowie neue Synoden  in Dramburg und Schivelbein. Als Resultat aller, durch Edikt von 1810 aufgehobenen, geistlichen Stifte, wie zum Beispiel das Kamminer Domstift, flossen die Einnahmen nachfolgend in den Staatshaushalt. Die 13 Inhaber der Prälaturen und Kanonikate wurden mit einer lebenslangen Rente abgefunden. Dieses auf ein neues Niveau der Kirchenverstaatlichung abzielende Edikt, wurde sukzessiv durchgesetzt und 1817 endgültig bestätigt. 
           
Nachdem Friedrich Ludwig Engelken lediglich ein Jahr Generalsuperintendant war und 1826 starb, fiel das Amt auf Carl Benjamin Ritschl, der in der deutschen Kirchengeschichte sehr positiv dargestellt wird. Ritschl stand den Auffassungen Schleiermachers nahe, indem er hartes Eingreifen in kirchenpolitische Streitigkeiten unterließ.[13] Sein Nachfolger, Albert Sigismund Jaspis, hatte sich vielmehr dem direkten Kontakt zu den Menschen verschrieben. Seit 1826 fiel dem Generalsuperintendanten auch eine Predigerstelle in Stettin zu, für die Jaspis sehr viel Aufwand betrieb.[14] Insgesamt trugen diese Persönlichkeiten des höchsten Amtes der Kirche dazu bei, dass das religiöse Leben in Pommern nach den Koalitionskriegen friedlich verlief.

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[1] Ungern – Sternberg, Antje von: Religionsfreiheit in Europa. Tübingen, 2008: S. 14.
[2] Habermas, Jürgen:  Politische Theorie. In: Philosophische Texte Band 4. Frankfurt am Main, 2009: S 77-83.
[3] Wehler, Hans Ullrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte: Bd. 2 Von der Reformära bis zur industriellen und politischen "Deutschen Doppelrevolution" : 1815 - 1845/49, München, 1989: S. 459-465.
[4] Nietzsche, Friedrich: Die Fröhliche Wissenschaft. München, 1882: S. 592ff § 246, 265, 333, 345, 355.
[5] TRE 3: S. 126.
[6] TRE 3: S. 126.
[7] Wangemann, Hermann Theodor: Geistliches Regen und Ringen am Ostseestrande: ein kirchengeschichtliches Lebensbild aus der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts, Berlin, 1861. S. 160.
[8] LDM 5: 486-487.
[9] Hierbei ist zu beachten, dass in Preußen keine Trennung von Staat und Kirche organisiert wurde, wie es zum Beispiel in Frankreich zu dieser Zeit bereits der Fall war.
[10] Heyden, Hellmuth: Die evangelische Kirche Pommerns. Von der Annahme der Reformation bis zur Gegenwart, Stettin, 1957: S. 176f.
[11] Wehler 1989: S. 458.
[12] Heyden 1957:  S. 178f.
[13] ADB XXVIII: S. 661-665.
[14] Heyden 1957: S. 178f.

 

 

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