Telefonie-Nachrichten

Verbraucherzentralen: Unerlaubte Werbeanrufe melden!

Verivox, 19.06.2012 14:12

Kiel - Trotz höherer Bußgelder: Die Belästigung am Telefon durch unseriöse Unternehmen und Abzocker nehmen nicht ab. Im Gegenteil: Die Anrufer werden immer kreatiaver und bedienen sich immer dreisterer Methoden. Mittlerweile geben sie sich gar als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden oder Verbraucherzentralen aus, um so einen seriösen Eindruck zu erwecken. „So kann es nicht weitergehen, den Telefonabzockern muss endlich das Handwerk gelegt werden“, sagt Boris Wita, Jurist bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Hierfür müsse das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung dringend verschärft werden. „Wirkung zeigen würde die Verpflichtung, dass telefonisch abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen“, betont Boris Wita. Mit einer Aktion wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welches Ausmaß die Belästigung am Telefon angenommen hat.

Verbraucher sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit unerlaubten und betrügerischen Werbeanrufen zu melden. Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Aktion und sammelt im Internet unter www.vzsh.de sowie in den Beratungsstellen mit einem Fragebogen die Beschwerden. Die Aktion läuft bis zum 16. September.

Der Gesetzgeber hat in 2009 unter anderem höhere Bußgelder beschlossen, wenn Firmen ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher Werbeanrufe tätigen. „Die vielen Beschwerden zeigen jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen“, so Wita weiter. In den Gesprächen werden den Angerufenen beispielsweise persönliche Daten entlockt, Sperrboxen zur Abwehr von Werbeanrufen aufgedrängt oder Zeitschriften-Abos untergeschoben.

Teilweise wird sogar die im Display angezeigte Telefonnummer manipuliert. Die Anrufer schalten dabei die tatsächliche Rufnummer der angegebenen Institution oder Behörde vor. Vielfach zeigt ein Rückruf auch, dass die Nummer nicht existiert. Die Ergebnisse der Umfrage sollen den dringenden Handlungsbedarf untermauern.

Quelle: Verivox

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